Das E-Health-Gesetz – längst überfällige Reform und/oder Albtraum für Datenschützer?

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt zum E-Health-Gesetz: „Es gibt kaum eine Innovation, die unser Leben in den letzten 20 Jahren so verändert hat wie das Internet und die damit verbundene Digitalisierung unserer Gesellschaft. Auch im Gesundheitswesen ist die digitale Revolution angekommen. Fast alle Praxen und Krankenhäuser nutzen umfassend digitale Datenverarbeitung. Bei der Übermittlung dieser Daten stecken wir aber noch im analogen Zeitalter von Brief und Fax. Jetzt wollen wir die Chancen der Digitalisierung für eine bessere medizinische Versorgung endlich nutzen. Die Versicherten erwarten zu Recht, dass medizinische Daten immer dann zur Verfügung stehen, wenn sie für ihre Behandlung benötigt werden. Und das unter Beachtung von Datensicherheit und Datenschutz.“