Digital Statement: Sommer, Sonne, sorgenfrei – ohne Stress in den Erholungsurlaub

Kommunikationsagentur Wiesbaden
  • Vielen Arbeitnehmern fällt es schwer, im Urlaub abzuschalten
  • Sorgfältige Übergabe erleichtert den „Abschied“
  • Keine Angst vor dem Post Holiday-Syndrom

Urlaubszeit ist Erholungszeit? Für viele Arbeitnehmer nur ein frommer Wunsch. In der Realität lässt der Job viele auch auf der Sonnenliege nicht los. Gedanken an zurückliegende oder anstehende Aufgaben, E-Mails checken oder sogar Anrufe aus dem Büro können die schönste Zeit des Jahres beeinträchtigen. Doch wer ein paar Dinge beachtet, erhöht seine Chancen auf Erholung.

Loslassen – leichter gesagt als getan
Wenn die Ferien nahen, wünschen sich viele nichts sehnlicher, als einfach ein paar Tage abzuschalten. Doch genau das gelingt vielen Menschen nur schwer. Laut einer Studie denkt mehr als ein Fünftel der Befragten im Urlaub immer oder oft an die Arbeit, ein weiteres Viertel zumindest gelegentlich.

Am Wetter im Urlaubsort können wir zwar wenig ändern, aber ein bißchen kann jeder dazu beitragen, dass der Urlaub so erholsam wie möglich wird. Oberstes Gebot: Smartphone, Tablet oder Laptop mal für einige Tage etwas weniger nutzen oder sogar ganz ausschalten. Zumindest aber die Finger von dienstlichen E-Mails lassen. Ebenfalls ein probates Mittel: sorgfältige und rechtzeitige Übergaben. „Wichtige Vorbereitungen sollten im Idealfall nicht erst am letzten Arbeitstag getroffen werden. Das Beste ist, sich mit den vertretenden Kollegen zusammenzusetzen und in aller Ruhe zu klären, ob es Fragen gibt“, weiß Julia Schwarz vom Personalunternehmen Orizon. Wer mit dem guten Gefühl verreist, ordentlich vertreten zu werden, dem fällt die Entspannung womöglich gleich viel leichter.

Wieviel Urlaub steht mir eigentlich zu?
Grundsätzlich bekommt jeder Arbeitnehmer mit der üblichen 5-Tage-Woche mindestens 20 Werktage Urlaub pro Jahr – das geht aus dem Bundesurlaubsgesetz hervor. Das ist nur das Minimum, denn durch Arbeits- und Tarifverträge kann die Zahl erhöht werden. Auch für bestimmte Personengruppen, etwa Schwerbehinderte oder Jugendliche unter 16 bzw. unter 18, gibt es abweichende Regelungen.

Wer sich im Urlaub befindet, ist übrigens nicht dazu verpflichtet, für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen bestätigt. Der Chef hat es auch zu unterlassen, seinen Mitarbeitenden im Urlaub hinterher zu telefonieren oder sie mit E-Mails zuzuschütten. Doch es gibt Ausnahmen: „Wenn das Problem, das der Urlauber lösen muss, für das Unternehmen existenzbedrohliche Ausmaße hat, darf er kontaktiert und unter Umständen sogar aus dem Urlaub zurückgeholt werden“, so Personalexpertin Julia Schwarz.

Stimmungstief zum großen Finale
Und wenn sich der Urlaub dem Ende zuneigt, gilt: keine Angst vor dem Post Holiday-Syndrom. Viele kennen das Gefühl, nach längerer Zeit des Nichtstuns und der Erholung nicht gerade vor Vorfreude auf die wiederkehrende Alltagsroutine zu brennen. Bei manchen macht sich dieser Zustand sogar mit Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten bemerkbar. Aber keine Sorge – mit ausgeruhtem Körper und Geist, netten Kolleginnen und Kollegen und vielleicht einem kleinen Urlaubssouvenir auf dem Schreibtisch gehen Sie schon bald wieder voller Elan Ihren Aufgaben nach.

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